Stärkerer Schutz bei häuslicher Gewalt

Der Soroptimist International (SI) Club Lauterbach-Vogelsberg engagiert sich gegen Gewalt an Frauen. Kürzlich lud der Club zwei Fachleute von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung ein. Thematisiert wurde der Einsatz von elektronischen Fußfesseln in Fällen häuslicher Gewalt.

Referentin Anna-Lena Wiegand setzt sich derzeit in ihrer Promotion an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg mit der Thematik auseinander. Sie erklärte in ihrem Vortrag die Funktionsweise der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie Vor- und Nachteile der Technik. Ihr Kollege Hans-Georg Erhardt-Gerst ergänzte die Präsentation und Diskussion.

Die elektronische Aufenthalts-überwachung findet derzeit in Deutschland nur begrenzt Einsatz, wobei sich der Anwendungsrahmen in den vergangenen Jahren ausweitet. Zuvor wurde sie meist im Rahmen einer verordneten Führungsaussicht nach einer Haft angeordnet. Im neuen Gesetzentwurf des Gewaltschutzgesetzes, das diesen Sommer beschlossen wurde und ab Juli 2027 Anwendung finden soll, ist sie allerdings als mögliche Maßnahme verankert worden.

Eine erste Frage des Abends stellte Referentin Anna-Lena Wiegand an das Publikum, dem Vertreterinnen mehrerer SI-Clubs sowie des Frauenhauses Vogelsberg und des Hauses am Kirschberg (Verein Hilfe für das verlassene Kind) beiwohnten: Wie wirksam ist die gängige Maßnahme, Gewalttätern ein Näherungsverbot zum Opfer auszusprechen? Mit der Zustimmung seitens der Teilnehmenden, dass das alleinig ausgesprochene Verbot wenig wirksam sei, leitete Anna-Lena Wiegand zur Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mit einer Fußfessel über.

Derzeit seien etwa 250 Geräte in Deutschland im Einsatz, wie die Referentin erläuterte. Das Ziel der Maßnahme ist die Überwachung zur Prävention von Straftaten und der Schutz gefährdeter Personen. Die elektronische Fußfessel soll die Kontrolle über die Einhaltung von Näherungsverboten ermöglichen. Die Position der Fußfessel wird über GPS oder das Mobilfunknetz erfasst. Im Falle des Verlassens von erlaubten Zonen beziehungsweise Betretens von verbotenen Zonen oder auch Manipulation am Gerät wird ein Alarm ausgelöst. Infolgedessen wird der Träger kontaktiert oder Polizeibeamte werden alarmiert, die direkt eingreifen können. „Es ist ein Instrument, von dem wir hoffen, dass mit ihm Kontaktverbote tatsächlich durchgesetzt werden können“, so Hans-Georg Erhardt-Gerst.

Als Beispiel für einen breiten Einsatz von Fußfesseln stellte Anna-Lena Wiegand das „Spanische Modell“ vor. In Spanien werden mehrere Tausend Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Zudem erhalten Opfer ein mobiles Warngerät, sodass der Abstand dynamisch gewahrt werden kann. Je nach individueller Situation kann auch das Opfer kontaktiert werden, wenn der Täter sich nähert.

Das System des „Spanischen Modells“ gilt als sehr wirksam. Die Statistik zeige, dass unter den Nutzern des elektronischen Überwachungs- und Warnsystems keine Tötungsdelikte vorkommen, erklärte Anna-Lena Wiegand. Sie thematisierte jedoch auch mögliche Grenzen der Maßnahme. „Es ist kein Allheilmittel“, so die Referentin. Auch ihr Kollege Hans-Georg Erhardt-Gerst betonte, dass es auch mit einem breiteren Einsatz von Fußfesseln weiterhin Straftaten geben werde.

Wichtig sei deshalb, dass man Betroffenen zuhöre und nicht wegschaue, wenn man Zeuge von häuslicher Gewalt werde. Mit dem Verweis „Wirksamer Schutz braucht uns alle“ schlossen die Referenten ihren Vortrag ab.

Text: Pia Getzin, LA | Foto: SI/Kirst

Si Club Lauterbach Vogelsberg

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