Foto: SI/Deibel BU: Der Vortrag in der Aula des Alten Amtsgerichts war sehr gut besucht. Dozentin Gesa Stückmann, (Foto auf dem Bildschirm) war per Web live zugeschaltet.

Gefahr Smartphone – Technik für Erwachsene in den Händen von Kindern

Soroptimist International (SI) Lauterbach-Vogelsberg hatte Multiplikator*innen aus Schulen und anderen Bildungs- bzw. Sozialinstitutionen zum Webinarvortrag von Rechtsanwältin Gesa Stückmann eingeladen, der sich um das Thema „Kinder und neue Medien“, speziell aber um die Gefahren des Smartphones drehte. Der Einsatz von moderner Technik und Internet machten es möglich, dass die Referentin nicht anreisen musste, sondern sich via Bildschirm an das interessierte Publikum wandte. Genau diese moderne Technik war aber auch Inhalt ihres Vortrages, denn ist der Zugang zu webbasierter Kommunikation auch „kinderleicht“, so birgt er genau deshalb Gefahren unvorstellbaren Ausmaßes für Kinder, sofern sie beim Betreten des „unsichtbaren“ weltweiten Netzes nicht kontinuierlich von Eltern und Erwachsenen begleitet werden. Hierfür müssen aber die Verantwortlichen über die Gefahren informiert sein, und vor allem wissen, wie man sich und andere schützt. Nicht nur vor digitalen Angriffen auf die eigene oder eine andere Person, sondern auch vor Straffälligkeit. Denn eine fehlende Strafmündigkeit für Kinder unter 14 Jahren, so erläuterte Juristin Stückmann, sei eine allgemeine Fehleinschätzung, wie sich in einer Spontanumfrage auch im Publikum zeigte: Das Zivilrecht kennt keine Altersgrenze. Minderjährige Täter müssen eine verhängte Strafe selbst zahlen, wenn sie die erforderliche Einsicht zeigen, und mit dem entsprechenden Urteil eines Richters bleibt eine solche Strafe 30 Jahre gültig. Stückmann zeigte anhand vieler Fallbeispiele aus ihrem juristischen Alltag auf, wie schnell Persönlichkeitsrechte in „WhatsApp“-Gruppen, auf Instagram oder Facebook verletzt und mit Abmahnung und Strafanzeige geahndet werden können. Noch anders verhält es sich mit der aktiven Verleumdung und Diffamierung von Schulkameraden oder z.B. auch Lehrkräften im Netz. Opfer von „Cybermobbing“ durchleben einen 24-stündigen Spießrutenlauf, da sie sich dem stets aktiven Netz nirgendwo und nie entziehen können.  Abgesehen von hohen Strafen für die Täter sind psychische Probleme bis hin zum Suizid der Opfer mögliche Folgen. Mit „Cybergrooming“ sprach Stückmann eine noch größere, weil extrem versteckte Gefahr für Kinder im Netz an. Sogenannte „USK 0“(eine Art freiwillige Selbstkontrolle für Spiele)  – Online-Spiele für Kinder enthalten zum Teil öffentliche Chaträume, die als solche nicht zu erkennen sind und die sich Pädophile zu Nutzen machen, um Kontakt zu den Kindern aufzunehmen. Hier ist eine besondere Informationssorgfalt nötig, um Kinder vor Fallen dieser Art zu bewahren. Gesa Stückmann empfahl, erst ab dem 6. Schuljahr überhaupt an ein Smartphone für Kinder zu denken. Beständige Kommunikation zwischen Eltern und Kindern – z.B. über deren Whatsapp-Kontakte - und einen geregelten Umgang mit der „Erwachsenentechnik“ (z.B. vor dem Zubettgehen Handy bei Eltern abgeben) waren konkrete Tipps, die die erfahrene Rechtsanwältin mitgeben konnte. Die Veranstaltung diente vor allem der Informationsstreuung, denn Prävention kann nur mit detaillierter Kenntnis der Sachverhalte einhergehen und diese ist viel zu selten vorhanden. Mit einem Webinar dieser Art können gleich mehrere Schulen bzw. Klassen gleichzeitig informiert werden. Auch Elternabende oder Lehrerschulungen sind möglich. SI bot daher an, die ersten fünf Buchungen eines Webinars zu sponsern und somit eine erste Multiplikation des wichtigen Themas anzustoßen. Ein Webinar kostet eine Spende in Höhe von 60 Euro für den Verein „Prävention 2.0 e.V:“, für den Gesa Stückmann tätig ist. Mehr Informationen unter www.law4school.de

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